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Welche Planungsunterlagen muss der Bauträger herausgeben? (OLG Köln, Urteil v. 13.05.2015 – 11 U 96/14, in der Zeitschrift für Baurecht 491)

20.03.2016

Die Rechtsprechung zum Herausgabeanspruch von Planungsunterlagen gegenüber dem Bauträger war bisher sehr uneinheitlich. Das OLG Köln hat nunmehr klargestellt, dass eine WEG gegenüber dem Bauträger einen Herausgabeanspruch bezüglich nachstehender Planunterlagen hat:

Energieausweis
Kanaldichtigkeitsnachweis
Herausgabe der Werkpläne im Maßstab 1:50

Mir erscheint eine Tendenz der Rechtsprechung erkennbar, dass keine allzu strengen Maßstäbe für die Darlegung eines rechtlichen, berechtigten Interesses des Erwerbers auf Herausgabe der Pläne als vertragliche Nebenpflicht zu stellen sind.