Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts und des Bauvertragsrechts in Kraft. Seit dem 1. Januar 2018 können Handwerksbetriebe nicht nur neues Material von ihren Lieferanten, sondern auch die Erstattung von Ein- und Ausbaukosten verlangen, wenn sie deren mangelhaftes Material zur Durchführung eines Auftrags verwendet haben.
Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebe, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten.
Referentin ist Dr. Barbara Wachsmuth, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Baurecht aus Überlingen.
waltraud.tripolt@hwk-konstanz.de
Tel. 07531 205-337
Fax 07531 205-6337
Hochschule Furtwangen, Campus Schwenningen
Jakob-Kienzle-Str. 17, 78054 Villingen-Schwenningen
Bildungsakademie Singen
Lange Straße 20, 78224 Singen
Bildungsakademie Waldshut
Friedrichstraße 3, 78761 Waldshut
Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Waltraud Tripolt
Service Recht
Teamassistenz bei der Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
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