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Reformiertes Bundestagswahlrecht vom BVerfG gekippt

Überlingen, 07.11.2012

Das Wahlrecht zum Bundestag ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundes- verfassungsgericht mit Urteil vom 25.07.2012 entschieden. Das 2011 reformierte Sitzzuteilungsverfahren für die Bundestagswahlen verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien. Für nichtig erklärt hat das BVerfG unter anderem die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl